Sehr geehrte Damen und Herren,
in der laufenden Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns Planbarkeit und Verlässlichkeit besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie transparent über unsere Preisregelung für das 2. Quartal informieren.
Zunächst möchten wir betonen, dass wir die Katalog- bzw. Listenpreise aus unserer Preisliste des 1. Quartals unverändert auch im 2. Quartal beibehalten.
Auf eine allgemeine Katalogpreisanpassung unserer Produkte verzichten wir bewusst, um Ihnen weiterhin eine stabile Kalkulationsbasis zu ermöglichen.
Gleichzeitig stehen wir – wie derzeit ein Großteil der Industrie – vor anhaltend hohen und schwer kalkulierbaren Energie und Nebenkosten, die insbesondere unsere Produktions-, Prüf und Logistikprozesse betreffen.
Trotz intensiver interner Maßnahmen lassen sich diese Belastungen aktuell nicht vollständig auffangen.
Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, vorübergehend eine Energiekostenzulage in Höhe von 1,5 % auf die jeweilige Rechnungsnettosumme zu erheben.
Diese Zulage wird separat ausgewiesen und ist ausdrücklich als temporäre Maßnahme zu verstehen.
Selbstverständlich werden wir sie umgehend wieder zurücknehmen, sobald sich die Rahmenbedingungen nachhaltig entspannen.
Mit diesem Vorgehen möchten wir einerseits Preisstabilität bei unseren Produkten gewährleisten und andererseits außergewöhnliche externe Kostenfaktoren fair, transparent und nachvollziehbar abbilden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die vertrauensvolle Partnerschaft. Für einen persönlichen Austausch oder Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |