Kundeninformation
Temporäre Energiekostenzulage
Transparente Information zu einer befristeten Maßnahme – gültig ab sofort.
auf die Rechnungsnettosumme
Separat ausgewiesen · Temporäre Maßnahme
Die Zulage wird auf jeder Rechnung separat und transparent ausgewiesen und ist ausdrücklich als vorübergehende Maßnahme zu verstehen.
Warum diese Zulage?
Wir stehen – wie derzeit ein Großteil der Industrie – vor anhaltend hohen und schwer kalkulierbaren Energie- und Nebenkosten, die insbesondere unsere Produktions-, Prüf- und Logistikprozesse betreffen. Trotz intensiver interner Maßnahmen lassen sich diese Belastungen aktuell nicht vollständig auffangen.
Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen, vorübergehend eine Energiekostenzulage in Höhe von 1,5 % auf die jeweilige Rechnungsnettosumme zu erheben.
Unsere Grundsätze dabei
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Transparenz
Die Zulage wird separat auf jeder Rechnung ausgewiesen – klar erkennbar und nachvollziehbar.
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Befristung
Die Maßnahme ist ausdrücklich temporär. Wir nehmen sie umgehend zurück, sobald sich die Rahmenbedingungen nachhaltig entspannen.
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Preisstabilität
Mit diesem Vorgehen möchten wir die Preisstabilität unserer Produkte gewährleisten und außergewöhnliche externe Kostenfaktoren fair abbilden.
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Fairness
Keine pauschalen Preiserhöhungen – stattdessen ein separater, nachvollziehbarer Ausweis des tatsächlichen Aufwands.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und die vertrauensvolle Partnerschaft. Für einen persönlichen Austausch oder Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: 2026 – Änderungen vorbehalten.
Auf einen Blick
- 1,5 % auf Rechnungsnettosumme
- Separat auf der Rechnung ausgewiesen
- Temporäre, befristete Maßnahme
- Wird zurückgenommen, sobald möglich
Fragen dazu?
Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne persönlich.
Mo–Do: 8.00–16.00 Uhr | Fr: 8.00–14.00 Uhr
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